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❌ TPO-Verbot ab dem 1.9.2025: Rechtslage und Folgen für Ihren Salon

Ab dem 1. September 2025 verbietet eine neue Verordnung der Europäischen Union die Verwendung und den Verkauf von kosmetischen Produkten, die TPO (Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide) enthalten – in allen EU- und EWR-Staaten.

 

🧾 Rechtsgrundlage

  • Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (Kosmetikverordnung) legt in Artikel 15 fest, dass Stoffe, die als CMR-Stoffe der Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind (krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend), in kosmetischen Mitteln nicht verwendet werden dürfen.

  • Verordnung (EU) 2025/877 der Kommission vom 12. Mai 2025 aktualisiert Anhang II und III der Verordnung 1223/2009, wobei gilt:

    • TPO wird aus Anhang III (Liste der unter Bedingungen zugelassenen Stoffe) gestrichen

    • und in Anhang II (Liste der verbotenen Stoffe) unter der laufenden Nummer 1731 aufgenommen.

  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/197 vom Oktober 2023 stuft TPO im Rahmen der CLP-Verordnung 1272/2008 als CMR-Stoff der Kategorie 1B ein und bildet damit die Rechtsgrundlage für das Verbot.

 

📅 Wichtige Termine

Ereignis

Datum

Einstufung von TPO als CMR 1B

19.10.2023

Veröffentlichung der Verordnung zum TPO-Verbot

12.05.2025

Inkrafttreten des Verbots

01.09.2025


🔍 Welche Produkte sind betroffen?

 

Nach Artikel 15 der Verordnung 1223/2009 sind alle kosmetischen Produkte, die einen CMR-Stoff der Kategorie 1A oder 1B enthalten, absolut verboten, darunter:

  • Gele, Gellacke, Base Coats, Top Coats und Aufbaugele, die TPO in der Zusammensetzung enthalten (INCI: Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide).

 

Es gibt keine Ausnahmen und keine Übergangsfrist – kein TPO-haltiges Produkt darf nach dem 1.9.2025 verwendet oder verkauft werden, auch dann nicht, wenn es vorher hergestellt wurde.


✅ Produkte OHNE TPO – weiterhin sicher einsetzbar

 

Bei Euronailshop können Sie auf die folgenden Produkte vertrauen, sie sind vollständig TPO-FREI:

 

Alle diese Produkte erfüllen die Sicherheits- und Rechtsvorgaben der EU vollständig.


🧪 Und wie sieht es mit HEMA aus?

  • HEMA (Hydroxyethyl Methacrylate) ist weiterhin zulässig, sofern folgende Kennzeichnung vorhanden ist:

    • „Nur für den professionellen Gebrauch“

    • „Kann eine allergische Reaktion hervorrufen“

  • Diese Anforderung ist in der Verordnung (EU) 2020/1682 zur Änderung der Verordnung 1223/2009 festgelegt und gilt seit dem 3.6.2021.

  • HEMA-haltige Produkte sind vom TPO-Verbot nicht betroffen und dürfen weiterhin verwendet werden – auch nach dem 1.9.2025.


🛠️ Empfehlungen für Salons und Händler

  1. Prüfen Sie die INCI-Zusammensetzung aller Produkte – suchen Sie nach dem Bestandteil „Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide“.

  2. Sortieren Sie Ihren Lagerbestand – welche Produkte enthalten TPO und welche nicht.

  3. Ab 01.09.2025: TPO-haltige Produkte dürfen weder verwendet noch verkauft oder in Verkehr gebracht werden.

  4. Bewahren Sie die Unterlagen auf: Inhaltsstofflisten, Sicherheitsdatenblätter, Chargennummern – für den Fall einer Kontrolle.

  5. Stellen Sie auf TPO-freie Alternativen um – das Team von Euronailshop berät Sie gerne passend für Ihren Salon.


🏅 Unser Versprechen bei Euronailshop

 

Euronailshop ist stets auf dem aktuellen Stand und hält die neuesten EU-Vorschriften ein:

  • Regulation (EC) 1223/2009

  • Regulation (EU) 2025/877

  • CLP Regulation 1272/2008 / Delegated Regulation 2024/197

 

Wir verpflichten uns, unseren professionellen Kundinnen und Kunden in der EU hochwertige, sichere und rechtskonforme Produkte zu liefern.

 

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